Delikte in der Pflege sind rechtswidrige Handlungen, die den Patienten schaden und möglicherweise zu einer zivilrechtlichen Haftung der beteiligten Pflegekräfte führen können. Diese rechtswidrigen Handlungen reichen von unbeabsichtigten Fehlern bis hin zu vorsätzlichen Handlungen. Abhängig von der Art und Schwere der unerlaubten Handlung kann eine haftbar gemachte Pflegekraft mit Geldstrafen oder Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das Verständnis der Unterscheidung zwischen vorsätzlichen, quasi vorsätzlichen und unbeabsichtigten Delikten ist für das Pflegepersonal von entscheidender Bedeutung, um Risiken zu mindern und eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.
Vorsätzliche Delikte
Vorsätzliche unerlaubte Handlungen in der Pflege sind Handlungen oder Unterlassungen, die mit der Absicht vorgenommen werden, einem Patienten Schaden zuzufügen oder ihn zu verletzen. Diese Klagen können zu zivilrechtlichen Schadensersatzklagen führen. Beispiele beinhalten:
Quasi-vorsätzliche Delikte
Quasi vorsätzliche unerlaubte Handlungen sind Handlungen oder Unterlassungen einer Pflegekraft, die zwar nicht darauf abzielen, Schaden anzurichten, aber zu Verletzungen oder Schäden bei einer anderen Person, beispielsweise einem Patienten, führen. Zum Beispiel:
Unbeabsichtigte Delikte
Unter unbeabsichtigten Handlungen in der Pflege sind fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, die unbeabsichtigt zu Verletzungen oder Schäden bei einem Patienten führen. Diese gehören zu den häufigsten Delikten im Gesundheitswesen und umfassen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegekräfte Sorgfalt walten lassen, Patientenrechte respektieren und sich strikt an professionelle Standards und Protokolle halten müssen, um rechtliche Haftung im Zusammenhang mit unerlaubter Handlung zu vermeiden. Durch das Verständnis der Arten von Delikten und die Einbeziehung vorbeugender Maßnahmen wie das Einholen einer Einwilligung nach Aufklärung, die Wahrung der Privatsphäre des Patienten und die Einhaltung bewährter Verfahren in der Patientenversorgung können Pflegekräfte das Risiko rechtlicher Konsequenzen erheblich reduzieren und die Qualität der Patientenversorgung verbessern.
Aus Kapitel 10:
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