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10.17 : Delikte I

Delikte in der Pflege sind rechtswidrige Handlungen, die den Patienten schaden und möglicherweise zu einer zivilrechtlichen Haftung der beteiligten Pflegekräfte führen können. Diese rechtswidrigen Handlungen reichen von unbeabsichtigten Fehlern bis hin zu vorsätzlichen Handlungen. Abhängig von der Art und Schwere der unerlaubten Handlung kann eine haftbar gemachte Pflegekraft mit Geldstrafen oder Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das Verständnis der Unterscheidung zwischen vorsätzlichen, quasi vorsätzlichen und unbeabsichtigten Delikten ist für das Pflegepersonal von entscheidender Bedeutung, um Risiken zu mindern und eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Vorsätzliche Delikte

Vorsätzliche unerlaubte Handlungen in der Pflege sind Handlungen oder Unterlassungen, die mit der Absicht vorgenommen werden, einem Patienten Schaden zuzufügen oder ihn zu verletzen. Diese Klagen können zu zivilrechtlichen Schadensersatzklagen führen. Beispiele beinhalten:

  • Eine Körperverletzung liegt vor, wenn eine Pflegekraft ein Verfahren ohne die Zustimmung des Patienten durchführt. Zum Beispiel die Verabreichung eines Medikaments an einen Patienten, der dies ausdrücklich abgelehnt hat.
  • Von einem Angriff im Gesundheitswesen spricht man, wenn das bedrohliche Verhalten eines Anbieters bei einem Patienten Angst vor unmittelbarem Schaden auslöst. Beispielsweise kann die Androhung einer Injektion trotz der Weigerung eines Patienten oder das aggressive Winken medizinischer Instrumente bei einem Patienten, der einen Eingriff abgelehnt hat, Angst vor unerwünschter medizinischer Behandlung oder Schaden schüren.
  • Freiheitsentzug liegt vor, wenn eine Pflegekraft die Bewegungsfreiheit eines Patienten ohne rechtliche Rechtfertigung einschränkt, z. B. wenn sie einen Patienten ohne triftigen klinischen Grund oder über die erforderliche Zeit hinaus festhält.

Quasi-vorsätzliche Delikte

Quasi vorsätzliche unerlaubte Handlungen sind Handlungen oder Unterlassungen einer Pflegekraft, die zwar nicht darauf abzielen, Schaden anzurichten, aber zu Verletzungen oder Schäden bei einer anderen Person, beispielsweise einem Patienten, führen. Zum Beispiel:

  • Eingriff in die Privatsphäre: Dabei handelt es sich um die Weitergabe vertraulicher Patienteninformationen ohne Einwilligung oder Notwendigkeit, beispielsweise durch die Besprechung des Gesundheitszustands eines Patienten mit Unbefugten, wodurch die Privatsphäre und Vertraulichkeit des Patienten verletzt wird.

Unbeabsichtigte Delikte

Unter unbeabsichtigten Handlungen in der Pflege sind fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, die unbeabsichtigt zu Verletzungen oder Schäden bei einem Patienten führen. Diese gehören zu den häufigsten Delikten im Gesundheitswesen und umfassen:

  • Ein Kunstfehler liegt vor, wenn eine Pflegekraft die Pflegestandards nicht einhält und dadurch dem Patienten Schaden zufügt. Ein Beispiel ist die Verabreichung falscher Medikamente oder Dosierungen aufgrund mangelnder Beachtung der Patientenakte.
  • Fahrlässigkeit ähnelt einem Kunstfehler und liegt dann vor, wenn eine Pflegekraft den erwarteten Pflegestandard nicht erfüllt, beispielsweise wenn sie es versäumt, die Vitalfunktionen eines Patienten ordnungsgemäß zu überwachen, was zu einer unerkannten Verschlechterung des Zustands führt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegekräfte Sorgfalt walten lassen, Patientenrechte respektieren und sich strikt an professionelle Standards und Protokolle halten müssen, um rechtliche Haftung im Zusammenhang mit unerlaubter Handlung zu vermeiden. Durch das Verständnis der Arten von Delikten und die Einbeziehung vorbeugender Maßnahmen wie das Einholen einer Einwilligung nach Aufklärung, die Wahrung der Privatsphäre des Patienten und die Einhaltung bewährter Verfahren in der Patientenversorgung können Pflegekräfte das Risiko rechtlicher Konsequenzen erheblich reduzieren und die Qualität der Patientenversorgung verbessern.

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TortsNursingCivil LiabilityIntentional TortsQuasi intentional TortsUnintentional TortsBatteryAssaultFalse ImprisonmentInvasion Of PrivacyMalpracticeNegligencePatient HarmStandard Of Care

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